Jeder Autofahrer muss helfen

Nicht nur der Horrorunfall vor kurzem auf der A2 zeigt es wieder, dass viele Autofahrer an einer Unfallstelle vorbei fahren, gaffen und nichts tun. Dabei ist genau dieses Verhalten strafbar. Jeder Autofahrer muss helfen. Die Polizei spricht schon lange von einem „unbeschreiblichen Verhalten“. Viele Autofahrer drängeln an noch nicht abgesicherten Unfallstellen vorbei, umfahren Unfallopfer oder schießen sogar noch Fotos. Dieses Verhalten ist klar rechtswidrig. Wer es unterlässt an einem Unfallort Hilfe zu leisten, macht sich strafbar, denn helfen ist gesetzlich Pflicht. Oft hört man Sätze wie „Ich wollte keinen Fehler machen“, oder „hinterher verletzte ich mich noch selber“. Viele wollen sich aber einfach auch nicht „schmutzig“ machen. Doch was die meisten nicht wissen, dass die Helfer, die sich beim Rettungsversuch verletzt oder beschmutzt haben, den Schaden später ersetzt bekommen.

Ein genauso großes Problem stellen wir immer wieder fest, wenn wir uns den Stau hinter einer Unfallstelle ansehen. Das Wort „Rettungsgasse“ scheint es im Duden der Deutschen nicht zu geben. In anderen Ländern wird das unterlassen der Bildung einer Rettungsgasse sogar zurecht mit hohen Strafen belegt.


Dabei sollte für jeden Autofahrer klar sein, dass nicht nur die Rettungsdienste wie Polizei, Rettungswagen, Feuerwehr und Abschleppdienste die Unfallstelle wesentlich schneller erreichen wenn zwischen der linken und mittleren oder rechten Spur eine Gasse gebildet wird, sondern den Unfallopfern somit auch viel schneller geholfen werden kann. Eine weitere logische Konsequenz ist natürlich, dass auch die Unfallstelle wesentlich schneller geräumt werden kann und der Stau sich dadurch bedingt viel schneller auflöst.

Paragraph 323c

Im Strafgesetzbuch ist die Unterlassene Hilfeleistung ganz klar geregelt. Der Paragraph 323c sagt ganz eindeutig: Bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not müssen Menschen Hilfe leisten, wenn dies erforderlich und zumutbar ist. Insbesondere, wenn es ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Jeder Verkehrsteilnehmer muss bei einem Verkehrsunfall Hilfe leisten, solange die Rettungskräfte noch nicht vor Ort sind. Dabei sollte jeder darauf achten, sich nicht selber in Gefahr zu bringen und die Hilfe zu leisten, die man sich selber zumutet. Wer dies nicht tut, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Bestraft wird nur derjenige, der wusste das er hätte helfen können und sich stattdessen entschieden hat, nicht aktiv zu werden.

SCC500 | Peter Klein